Was ist eine Unfallversicherung?

Ob auf dem Weg zur Arbeit, auf der Baustelle, beim Renovieren, während des Frühjahrsputzes oder in der Freizeit: Ein Unfall kann immer passieren. In einigen Fällen erleidet der Verunglückte leichte Verletzungen, in anderen kommt es zu schweren Beeinträchtigungen mit langjährigen Folgen.

Von einem Unfall spricht man dann, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, das so genannte Unfallereignis, Gesundheitsschäden erleidet. Die private Unfallversicherung leistet in diesen Fällen insbesondere dann, wenn der Unfall dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen nach sich zieht oder zum Tod führt.

Ein Unfall kann hohe finanzielle Belastungen nach sich ziehen: Beispielsweise wenn die Wohnung oder das Auto behindertengerecht umgebaut werden muss und Betreuungskosten anfallen. Wer sich absichern möchte, sollte deshalb eine private Unfallversicherung abschließen. Sie zahlt dem Versicherten eine zuvor fest vereinbarte Summe – über die er unabhängig von den tatsächlichen Kosten oder Einbußen frei verfügen kann.

Was die private Unfallversicherung kostet, hängt von den vereinbarten Leistungsbausteinen und der Versicherungssumme ab.

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Die gesetzliche Unfallversicherung reicht nicht aus

Zwar sind Arbeiter und Angestellte automatisch Mitglied in der gesetzlichen Unfallversicherung, die vom Arbeitgeber finanziert wird. Doch viele verlassen sich fälschlicherweise auf diesen Schutz – ohne zu wissen, dass die gesetzliche Unfallversicherung nur dann greift, wenn sich der Unfall während des Jobs oder auf direktem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz ereignet. Wer zu Hause oder in der Freizeit stürzt, ist also auf keinen Fall versichert – dabei geschieht dort fast jeder zweite Unfall.

Die private Unfallversicherung schützt dagegen rund um die Uhr und weltweit. Außerdem zahlt sie unabhängig von sonstigen Leistungen, die der Versicherte etwa aus Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits-, Kranken- oder gesetzlicher Unfallversicherung bezieht.

Ersetzt eine private Unfallversicherung die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Auf keinen Fall! Eine Unfallversicherung ist mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht vergleichbar, das eine Produkt kann das andere nicht ersetzen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bei Unfall und Krankheit – aber nur wenn eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent vorliegt.

Die Unfallversicherung zahlt im Falle eines Unfalls. Der Schutz tritt allerdings schon bei kleinsten dauerhaften Beeinträchtigungen in Kraft. Ob der Verunglückte seinen Beruf ausüben kann oder nicht, spielt keine Rolle. Die Höhe der Leistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und der dauerhaften Einschränkung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit.

Wenn beispielsweise ein Büroangestellter eine Gehbehinderung erleidet, kann er seinem Beruf unter Umständen weiter nachgehen. Das hat zur Folge, dass er keine Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhält. Die Unfallversicherung dagegen zieht die deutliche Einschränkung seiner körperlichen Leistungsfähigkeit in Betracht und zahlt.

Wichtig!

Bitte beachten Sie vor Abschluss einer privaten Unfallversicherung die wichtigen 30 VERS-Kriterien.

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Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine Hinweise zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers.