
Versicherungsberater
Hans-Hermann Lüschen
Aufgaben
Der Tätigkeitsbereich des Versicherungsberaters umfasst die Beratung und außergerichtliche Vertretung gegenüber Versicherern, bei der Vereinbarung, Änderung und Prüfung von Versicherungsverträgen sowie bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall.
Dazu gehören je nach Auftrag:
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Gesellschaftsvertrag vom 09.08.1999 “ VERS
Versicherungsberater-Gesellschaft mbH “ ( Auszug ) § 2 Gegenstand der Gesellschaft 2.1) Gegenstand der Gesellschaft ist die Tätigkeit gemäß
Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 2.2) Die Erstellung von
Gutachten im Bereich Versicherungen. 2.3) Information der Öffentlichkeit über das
Berufsbild und die Tätigkeit der Versicherungs- § 2a Der Zweck der Gesellschaft bedarf der staatlichen
Genehmigung.
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Bundesweit tätig:
Sachverständigenwesen, gerichtliche und private Gutachten (gemäß Gesellschaftsvertrag § 2.2).
Versicherungsberater sind im Besitz einer Erlaubnis des zuständigen Amts- oder
Landgerichtspräsidenten.
Im Januar 2000 wurde die VERS Versicherungsberater - Gesellschaft
mbH, mit Sitz in Berlin (HRB 73802 gegründet. Gesellschafter und Geschäftsführer Herr Hans-Hermann Lüschen
erhielt im Juli 2003 vom Präsidenten des Amtsgerichts Berlin die Zulassung
(nach Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des RBerG) als Hauptniederlassung.
Diese Erlaubnis (Artikel 1 § 1 Abs.1) im Rahmen des Rechtsberatungsgesetzes (RBerG) bietet Ihnen als gewerblichen oder privaten Verbraucher Gewähr dafür,
dass Sie sich an einen Spezialisten wenden, der sich einer umfassenden theoretischen und praktischen Eignungsprüfung unterziehen
musste.
Zulassungstext (Artikel 1 § 1 Abs.1 Satz 2 Nr.2 des RBerG) vom Präsidenten des Amtsgericht Berlin:
"Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung als Versicherungsberater"
Neben dem umfassenden Fachwissen muss der Versicherungsberater persönliche Eignung und Zuverlässigkeit nachweisen. Mit der Berufserlaubnis erhält er das Verbot, Versicherungen zu verkaufen oder gegen Provision zu vermitteln. Nur so ist die notwendige Neutralität und Unabhängigkeit gegenüber Versicherungsuntemehmen und Mandanten gewährleistet.
Fazit
Die Erfahrung der Versicherungsberater zeigt, dass sich gewerbliche und private Verbraucher viel zu wenig Gedanken über das Wesen der Versicherung machen. Mit Risikotransfer, also der Übertragung
existenzbedrohlicher Risiken auf Dritte, haben viele Versicherungen, die von Unternehmen abgeschlossen
werden, nichts zu tun. Eine systematische Risikoanalyse, die finanzielle Risiken erkennen und bewerten lässt, ist kaum vorzufinden. Vielmehr werden Versicherungen abgeschlossen, für die hohe Beiträge entrichtet werden, ohne
dass ein existenzbedrohlicher Schaden abgesichert wird. Oft handelt es sich um sogenannte Geldwechselgeschäfte, bei denen Beitragsaufwand und Schadenzahlungen sich gleichrangig
gegenüberstehen.
Neben dem hohen Beitragsaufwand, der mit unnötigen Versicherungsverträgen einhergeht,
verlässt sich auch ein Unternehmer - häufig aus Unkenntnis - viel zu sehr auf die vorgelegten
Versicherungsbedingungen. Die Vertragsbedingungen sind, entgegen der vorherrschenden Meinung, nicht vom Gesetzgeber vorgegeben,
sondern vom Versicherer nach dessen Interessenlage.
Seit 01.07.1993 werden sie auch nicht mehr vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen geprüft. Je "besser" die Bedingungen für den Verbraucher sind, um so umfangreicher ist der Versicherungsschutz und einfacher die Schadenregulierung. Hohe Versicherungsbeiträge haben also nichts mit gutem Versicherungsschutz zu tun. Die Leistungsfähigkeit eines Versicherers zeigt sich zuerst in den schriftlichen
Zusagen zum Vertrag (Bedingungen) und dann in der Schadenregulierung. Welche Bedingungen für Sie wichtig und welche unwichtig sind, auch darüber klärt der Versicherungsberater auf.