Vorsorgeanalyse für Beamte auf Lebenszeit

 

Warum sollte die Analyse durchgeführt werden?  

Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente kann bei Beamten auf Lebenszeit nicht pauschalisiert werden. Diese Berufsgruppe hat einen Anspruch auf Versorgung bei Dienstunfähigkeit durch Ihren Dienstherrn. 
Es muss im Vordergrund geklärt sein, wie hoch sich der Anspruch auf das Gehalt widerspiegelt. In den meisten Fällen besteht eine Lücke, sollte diese durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung geschlossen werden.
In Ausnahmefällen hat der Anspruch die gleiche Höhe wie das Nettoeinkommen, somit ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht notwendig.
Viele Beamte auf Lebenszeit benötigen die Berufsunfähigkeits-Versicherung nicht bis zum Endalter 65. Die Analyse zeigt ebenfalls auf, wann die zu versichernde Person den höchstmöglichen Anspruch vom Dienstherrn erhält.

 

Gesetzliche Erläuterung

Anspruch auf Versorgung bei Dienstunfähigkeit oder Alter haben jedoch nur Beamte auf Lebenszeit, und zwar, wenn Sie die Wartezeit von 5 Dienstjahren erfüllt haben. Die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit erfolgt frühestens mit der Vollendung des 27.Lebensjahres, davor liegen die Zeiten als Widerrufsbeamter (Anwärter) und / oder Probebeamter (zur Anstellung).


Die Berechnung
 

Die Berechnung erfolgt in unserem Hause binnen drei Werktage nach Eingang des Datenblattes. 
Anhand der ermittelten Daten ist es uns möglich die anrechenbare / ruhegehaltsfähige Zeit des Interessanten zu ermitteln. Diese wird benötigt um die Höhe der Ansprüche an den Dienstherrn genau berechnen zu können.
Für die komplette Berechnung der Versorgungsanalyse nehmen wir nur ein Honorar in Höhe von 50 € inkl. 19% MwSt.

  

Bitte klicken Sie hier, um zum Datenerfassungsblatt (siehe Anlage) zu gelangen.

Datenerfassungsblatt

 

Zu weiteren Informationen klicken Sie bitte auf folgende Links:

Studie Beamtenpensionen

Informationen zur Ruhegehaltsberechnung für Beamte auf Lebenszeit

Muster 1 Beamtenberechnung

Muster 2 Beamtenberechnung

Muster 3 Beamtenberechnung