Warum ist ein Policen-Ablauf-Check wichtig?
Der Großteil der 80 Millionen deutschen Bürger,
die Ihre Vermögensbildung im Rahmen einer kapitalbildenden Lebensversicherung
organisiert haben, muss Ihre Erwartung auf die Ablaufleistung erheblich zurück
schrauben.
Viele Gesellschaften haben sich mit
den Aktien total verspekuliert und somit massiv an Kapital verloren. Offiziell
gibt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft einen Verlust von
15 bis 20 Milliarden Euro an verlorenem Anlagekapital zu.
Die Ablaufleistung vieler Policen,
die vor Jahren noch häufig auf der Grundlage mit einer Jahresrendite von rund
sieben Prozent gerechnet wurden, wird heute immer noch weiter nach unten
revidiert. Der Staat greift der Branche unter die Arme, in dem sie den
Garantiezins herabsetzen.
Die
erwirtschafteten Kapitalerträge vieler Gesellschaften könnten zukünftig nicht
mehr ausreichend sein um die fälligen Policen mit den aufgelaufenen Garantiesätzen
und den zugesagten Überschüssen zu bedienen. Anders ausgedrückt, manche
Gesellschaften, die eigentlich Vermögen bilden sollen, sind nicht mehr liquide
genug um das fällige Sparkapital ihrer Kunden auszahlen zu können.
Wie
erfolgt der Policen-Ablauf-Check?
Die Berechnung besteht darin zu überprüfen,
ob die Versicherungsgesellschaften den vorgeschriebenen Garantie-Zins
eingehalten haben bzw. ob das Urteil des Bundesgerichtshofes greift.
Sind Sie an einer Überprüfung der
Ablaufleistung bzw. Rückkaufswert interessiert?
Welche Unterlagen wir genau dazu
benötigt werden, sehen Sie anhand der Checkliste.
Für die komplette Prüfung der
Ablaufleistung nehmen wir nur ein Honorar von 50 € inkl. 19% MwSt.
Der Garantie-Zins bei den
kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen beträgt:
3,00 %
1/1942 bis 12/1986
3,50 %
1/1987 bis 6/1994
4,00 %
7/1994 bis 6/2000
3,25 %
7/2000 bis 12/2003
2,75 %
1/2004 bis 12/2006
2,25 %
1/2007 bis 12/2011
1,75 %
seit 1/2012
Alle Versicherungsgesellschaften
sind an den Garantie-Zins gebunden.
Der garantierte Zinssatz gilt ab Vertragsbeginn für die
gesamte Laufzeit auf den Sparanteil!
Der Sparanteil entspricht ca. 80%
des Beitrages.
Im Jahre 2001 hatte der
Bundesgerichtshof die damals verwendeten Klauseln zur Berechnung der
beitragsfreien Versicherungssumme, des Rückkaufswertes, zur Verrechnung der
Abschlusskosten und einen Stornoabzug wegen Intransparenz für unwirksam erklärt.
Der Bundesgerichtshof entschied, dass den
Versicherungsnehmern (der betroffenen Verträge) bei vorzeitiger Einstellung der
Beitragszahlung ein gewisser Mindestanspruch zusteht.
Der Rückkaufswert darf 50% des
ungezillmerten Deckungskapitals nicht unterschreiten.
Die Urteile beziehen sich auf
private Kapitallebens- und Rentenversicherungen, die in der Zeit nach dem 1.
Juli 1994 (spätestens ab 01.01.1995) bis 27.09.2001 abgeschlossen wurden.
Entscheidend dafür ist das Datum auf dem Versicherungsschein.
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Gerne geben wir Ihnen hier gleich die Möglichkeit, das benötigte Formular zu wählen.
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einer Ablaufleistung (Versicherung)