Warum ist ein Policen-Ablauf-Check wichtig?

 

Der Großteil der 80 Millionen deutschen Bürger, die Ihre Vermögensbildung im Rahmen einer kapitalbildenden Lebensversicherung organisiert haben, muss Ihre Erwartung auf die Ablaufleistung erheblich zurück schrauben.  
Viele Gesellschaften haben sich mit den Aktien total verspekuliert und somit massiv an Kapital verloren. Offiziell gibt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft einen Verlust von 15 bis 20 Milliarden Euro an verlore­nem Anlagekapital zu.  
Die Ablaufleistung vieler Policen, die vor Jahren noch häufig auf der Grundlage mit einer Jahresrendite von rund sieben Prozent gerechnet wurden, wird heute immer noch weiter nach unten revidiert. Der Staat greift der Branche unter die Arme, in dem sie den Garantiezins herabsetzen.  
Die erwirtschafteten Kapitalerträge vieler Gesellschaften könnten zukünftig nicht mehr ausreichend sein um die fälligen Policen mit den aufgelaufenen Garantiesätzen und den zugesagten Überschüssen zu bedienen. Anders ausgedrückt, manche Gesellschaften, die eigentlich Vermögen bilden sollen, sind nicht mehr liquide genug um das fällige Sparkapital ihrer Kunden auszahlen zu können.

Wie erfolgt der Policen-Ablauf-Check?

Die Berechnung besteht darin zu überprüfen, ob die Versicherungsgesellschaften den vorgeschriebenen Garantie-Zins eingehalten haben bzw. ob das Urteil des Bundesgerichtshofes greift.  

Sind Sie an einer Überprüfung der Ablaufleistung bzw. Rückkaufswert interessiert?

Welche Unterlagen wir genau dazu benötigt werden, sehen Sie anhand der Checkliste.

Für die komplette Prüfung der Ablaufleistung nehmen wir nur ein Honorar von 50 € inkl. 19% MwSt.

Garantie-Zins

Der Garantie-Zins bei den kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen beträgt:

 

3,00 %            1/1942 bis 12/1986

3,50 %            1/1987 bis 6/1994

4,00 %            7/1994 bis 6/2000

3,25 %            7/2000 bis 12/2003

2,75 %            1/2004 bis 12/2006

2,25 %            1/2007 bis 12/2011

1,75 %            seit 1/2012

 

Alle Versicherungsgesellschaften sind an den Garantie-Zins gebunden.  
Der garantierte Zinssatz gilt ab Vertragsbeginn für die gesamte Laufzeit auf den Sparanteil!  
Der Sparanteil entspricht ca. 80% des Beitrages.

 

 

Urteil vom Bundesgerichtshof  

Im Jahre 2001 hatte der Bundesgerichtshof die damals verwendeten Klauseln zur Berechnung der beitragsfreien Versicherungssumme, des Rückkaufswertes, zur Verrechnung der Abschlusskosten und einen Stornoabzug wegen Intransparenz für unwirksam erklärt.

Der Bundesgerichtshof entschied, dass den Versicherungsnehmern (der betroffenen Verträge) bei vorzeitiger Einstellung der Beitragszahlung ein gewisser Mindestanspruch zusteht.

Der Rückkaufswert darf 50% des ungezillmerten Deckungskapitals nicht unterschreiten.  

Die Urteile beziehen sich auf private Kapitallebens- und Rentenversicherungen, die in der Zeit nach dem 1. Juli 1994 (spätestens ab 01.01.1995) bis 27.09.2001 abgeschlossen wurden. Entscheidend dafür ist das Datum auf dem Versicherungsschein.  

 

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