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Der Versicherungsberater wird unmittelbar von seinem Mandanten für seinen Aufwand honoriert. Die Vergütung muss nach dem RVG -Rechtsanwaltsvergütungsgesetz erfolgen. Soweit das RVG keine sach- und aufwandsgerechte Vergütung vorsieht, wird nach Stundensätzen "Netto á 100,- EURO zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von z. Zt. 19% (Brutto 119,- EURO)" abgerechnet. |